Einlagensicherung ist das Argument jedes Instituts bei der Anfrage, wie geschützt das Geld bei der Bank angelegt sei. Hierbei unterscheidet man zwischen der gesetzlichen und der freiwilligen Einlagensicherung. Das klingt im ersten Augenblick auch alles sehr positiv. Doch das wesentliche Problem fußt im System.
Sobald es um Einlagensicherung geht, müsste ein gewisses Grundverständnis dafür vorhanden sein, was Geld ist. Eigentlich ist Geld ausschließlich das, was als gesetzliches Zahlungsmittel vom Gesetzgeber vorgegeben wird, also Banknoten und Münzen. Also trifft der Ausspruch „nur Bares ist Wahres“ eigentlich zu.
Aber was ist mit dem Geld auf Konten? Zahlt jemand Geld auf sein Bankkonto ein, gibt also Banknoten und Münzen am Bankschalter ab, um den Gegenwert auf seinem Bankkonto gutschreiben zu lassen, ist er sein Geld im wahrsten Sinne des Wortes los. In diesem Moment tauscht er sein Geld gegen ein Zahlungsversprechen seines Bankhauses ein, hat somit eine Forderung gegen das Bankhaus. Das eingezahlte Geld wird zu Giral- oder Buchgeld und dieses zählt keineswegs zu den gesetzlichen Zahlungsmitteln.
Die Bundesbank schreibt dazu:
Das Bargeld
Unter Bargeld versteht man Banknoten und Münzen. Banknoten sind Geldscheine (Papiergeld) und Münzen geprägte Metallstücke (Hartgeld). Sie lauten beide auf einen bestimmten Betrag in einer bestimmten Währung, in Deutschland bis Ende 2001 auf D-Mark, seit Anfang 2002 – wie im gesamten Euroraum – auf Euro. Münzen stellen eine Ergänzung des Banknotenumlaufs für kleine Zahlungen dar. Ihr Nennwert ist im Allgemeinen – so auch bei den Euro-Münzen – höher als der Metallwert. Solche Münzen nennt man Scheidemünzen.
Banknoten sind im Euro-Währungsgebiet das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Jeder Gläubiger einer Geldforderung muss vom Schuldner Banknoten in unbegrenztem Umfang als Erfüllung seiner Forderung annehmen, sofern beide nichts anderes vereinbart haben. Die Vertragsparteien können sich darauf verständigen, dass der Gläubiger bestimmte Banknoten-Stückelungen nicht entgegennehmen muss.
Im Gegensatz zu den Banknoten sind die Münzen nur in beschränktem Umfang gesetzliches Zahlungsmittel. Im Euro-Währungsgebiet ist ein Gläubiger nicht verpflichtet, mehr als 50 Münzen pro Zahlung anzunehmen. Das deutsche Münzgesetz regelt zudem, dass in Deutschland niemand verpflichtet ist, Münzen im Wert von mehr als 200 Euro zu akzeptieren.
Das existierende Bargeld entspricht nur einen sehr geringen Anteil des vorhandenen Geldes. Offiziell heißt es, dass rund 10 Prozent des gesamten Buchgeldes als Bargeld existiere. Jedoch entwickelt sich die Buchgeldmenge derart stark, dass der Anteil womöglich viel geringer ist. Giralgeld selbst wird durch die Ausreichung von Krediten aus dem Nichts erschaffen. Die Bank muss lediglich 1 Prozent des verliehenen Betrages als Mindestreserve halten. Also erschafft sie 99 Prozent Luftgeld, was sich dann auf Konten befindet.
Als 2008 das Geldhaus Lehman aus den USA pleiteging und eine globale Krise damit anstieß, wurde den verunsicherten Anlegern seitens der Bundesregierung zugesagt, dass das Geld auf den Konten sicher sei. Damit hat Frau Merkel es damals auf den Punkt gebracht. Allein das Geld auf den Konten sei ungefährdet. Abholen wäre gar nicht machbar gewesen und ist es in diesen Tagen auch nicht. Denn wie könnte das wohl möglich sein, wenn die Überzahl der Kunden ihre Vermögen auf den Konten in gesetzliche Zahlungsmittel zurücktauschen wollte? Keine Bank verfügt auch nur ansatzweise über genug Bargeld, um so etwas zu ermöglichen. Wie denn auch, wenn überhaupt nicht genug gesetzliche Zahlungsmittel verfügbar sind? Im Umkehrschluss würde das in der Theorie bedeuten, dass das System kippen würde, sofern lediglich 10 Prozent der Menschen sich ihre Guthaben auszahlen lassen würden. Praktisch sähe das freilich anders aus, da die Verteilung des Geldvermögens ein weiteres Kriterium darstellt. Da 10 Prozent der Reichen so viel oder sogar mehr besitzen, wie der ganze Rest gemeinsam, wäre so ein Run der Armen auf die Banken vielleicht noch nicht systembedrohend. Aber wehe, darunter sind einige der Reichen.
Die Einlagensicherung selbst ist eine riesige „Black Box“. Die Banken legen in der Regel 0,8 Prozent der Einlagen pro Jahr in den Topf, was im Prinzip nicht sehr viel ist. Wieviel Geld sich im Topf befindet, ist schwer nachzuvollziehen, weil man sich auch nicht so konkret in die Karten schauen lässt. Doch sehen wir es mal realistisch. Egal, welche Beträge hier aufgebracht werden, es handelt sich um Geldwerte, um Buchgeld, welches kein gesetzliches Zahlungsmittel ist. Bei Eintritt einer Notlage eines Finanzinstitutes oder vielleicht mehrerer, erscheint es zweitrangig, ob das Geld auf den Konten sicher wäre. Die Kunden würden es ohnehin nicht abheben können oder wenn, dann nur einen kleinen Teil davon.
Staatliche Hilfe für notleidende Banken
Wie realistisch ist es, dass die Mittel der Einlagensicherung im Ernstfall ausreichten? Denken wir zurück an die Krise 2008. Zu dieser Zeit wurden von staatlicher Seite immense Beträge zur Verfügung gestellt, damit Kreditinstitute nicht pleitegehen. Aber diese Gelder haben die verantwortlichen Volksvertreter sicherlich nicht aus der eigenen Tasche gezahlt. Es wurden Schulden aufgenommen, für die der Staat, also der Steuerzahler bürgt. Es sieht also ganz danach aus, dass der Staatsbürger im Fall der Fälle für sein Vermögen selbst bürgen wird, sofern der Staat wieder einmal Feuerwehr spielen wird.
Aber was ist, sowie die Währung platzen wird?
Fakt ist doch eines. Ein Versprechen gilt nur für den Fall, dass es niemand bricht und wenn die Voraussetzungen erfüllt bleiben. Falls in Deutschland Vermögen bis zu 100.000 Euro über die Einlagensicherung geschützt sind, nützt das gar nichts, sofern der Euro nichts mehr wert sein wird.
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